Die Bezüge der Beamten sind kein unmittelbares Entgelt für einzeln geleistete Arbeit, sondern die Gegenleistung für die Gesamtarbeitsleistung. Das Alimentationsprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil des im Grundgesetz festgeschriebenen Grundsatzes des Berufsbeamtentums – dadurch äußert sich auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten, was darin resultiert, dass der Beamte/die Beamtin durch seine Bezüge einen Lebensunterhalt finanzieren können muss, der den allgemeinen Lebensverhältnissen entspricht.