Positionspapiere2020-02-19T03:09:29+01:00

Positionen der dbbjb

Alterssicherung2020-02-05T00:39:42+01:00

Es muss sichergestellt werden, dass auch die jungen Beschäftigten im Alter noch eine angemessene Altersversorgung erhalten

Leere Rentenkassen und steigende Pensionsaufwendungen machen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Beamtenversorgung unumgänglich. In zahlreichen Modellen gehen dabei die jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als Verlierer hervor. Eine solche einseitige Verschiebung der Lasten ist aus Sicht der jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht hinnehmbar. Vielmehr muss eine Lösung gefunden werden, die auch den Anspruch der jungen Beschäftigten auf eine angemessene Alterssicherung wahrt.

Beim Ausscheiden von Beamten aus dem aktiven Dienst entstehen Versorgungslasten, die einen großen Posten im Staatshaushalt einnehmen. Die Einführung des Pensionsfonds in Bayern war ein Schritt in die richtige Richtung. Die dbbjb fordert, dass sich der Zuführungsbetrag am tatsächlichen Versorgungsniveau orientiert. Des Weiteren ist der Inflationsausgleich bei der Zuführung zur Versorgungsrücklage zu berücksichtigen. Mit der Einbehaltung einer Versorgungsrücklage aus den Besoldungserhöhungen der Beamten wurde diese Versorgungslast bereits teilweise auf die Beamten abgewälzt.

Beim Bund werden seit 2007 alle neu berufenen Beamten in den Versorgungsfonds des Bundes einbezogen, um die finanziellen Aufwendungen für die spätere Altersversorgung nicht mehr der nachfolgenden Generation auferlegt sondern dem Zeitraum zugeordnet, in dem die Aufwendung begründet wurde. Ein angemessenes Versorgungsniveau muss bis zum Eintritt in den Ruhestand zu erreichen sein. Die nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung durch die Einrichtung von Pensionsfonds muss weiter ausgebaut werden. Die Fonds dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen werden und die Zuführung nicht durch Sparbeschlüsse beschnitten werden.

Ausbildung2020-02-05T00:39:38+01:00

Einstellung von Nachwuchskräften

Um den steigenden Anforderungen und den immer neu hinzukommenden Aufgaben gerecht werden zu können, müssen die Einstellungszahlen im Öffentlichen Dienst weiter angehoben werden. Besonders aufgrund des demographischen Wandels und der in den nächsten Jahren altersbedingten Abgänge ist eine vorausschauende Einstellungspolitik unerlässlich.

Starke Schwankungen bei den Einstellungszahlen gefährden zudem die Qualität der Ausbildung. Daher ist eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Ausbildung für die kommenden Jahre zu gewährleisten.

Um ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte gewinnen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass sowohl finanzielle, als auch nicht – monetäre Anreize (z.B. Unterstützung der Auszubildenden und Anwärter während der Unterbringung in Bildungseinrichtungen) geschaffen werden. Ebenso ist eine aktive und zeitgemäße Nachwuchswerbung von Nöten, damit man besser mit der Privatwirtschaft konkurrieren kann. Hierzu müssen ebenfalls mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Kostenlose Unterbringung der Auszubildenden und Anwärter an den Bildungseinrichtungen

Allen Auszubildenden und Anwärtern die Ihre Ausbildung nicht heimatnah absolvieren können, muss (vor allem während der Zeit der theoretischen Ausbildung) eine kostenlose Unterbringung zur Verfügung gestellt werden. Es entstehen in der Ausbildung ohnehin hohe Kosten (beispielsweise Fahrtkosten zu den Bildungseinrichtungen, Verpflegung, Lehrmittel usw.), sodass es den Auszubildenden bzw. Anwärtern nicht zugemutet werden kann, von ihrem geringen Verdienst noch die Unterkunft zu bezahlen. Wir fordern die Politiker auf, sich (weiterhin) für eine kostenlose Unterbringung an den jeweiligen Bildungseinrichtungen einzusetzen.

Gerade Anwärter, die in den Ballungsräumen eine Wohnung unterhalten müssen, werden durch die hohen Lebenshaltungskosten ans Existenzminimum gedrängt. Eine zusätzliche Belastung durch weitere Unterbringungskosten am Lehrgangsort ist daher dringendst zu vermeiden.

Qualifikation der Lehrkräfte, Dozentinnen/Dozenten und Ausbildungsleiter/innen

Die jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes können nur so gut sein wie auch ihre Ausbildung ist. Es gilt daher, die Ausbildung ständig den aktuellen Anforderungen anzupassen. Um den Herausforderungen einer modernen Verwaltung gerecht zu werden, ist eine entsprechende Qualifikation der Lehrkräfte, Dozentinnen, Dozenten und Ausbildungsleiter/innen unverzichtbar.

Neben den rein fachlichen Qualitäten sind auch die didaktischen Fähigkeiten von wesentlicher Bedeutung. Besonderes Augenmerk ist daher darauf zu richten, dass die Lehrkräfte, Dozentinnen/Dozenten und Ausbildungsleiter/innen vor Ort für ihre wichtige Aufgabe ausreichend geschult sind. Des Weiteren sollten sie für diese Tätigkeit eine entsprechende Vergütung erhalten und von ihren übrigen Aufgaben angemessen freigestellt werden.

 Beibehaltung der bewährten Diplomstudiengänge

Am bewährten System der Diplomstudiengänge an den internen Hochschulen für den öffentlichen Dienst, sowie der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, ist festzuhalten. Die Einführung von Master- und Bachelor-Studiengängen würde weder zu einer Qualitätsverbesserung der Ausbildung führen, noch Vorteile für die Absolventen mit sich bringen, da für diese mit ihrer sehr fachspezifischen Ausbildung nahezu ausschließlich eine Einstellung im Öffentlichen Dienst in Frage kommt.

Die Diplomstudiengänge an den internen Hochschulen in der bisherigen Form haben sich bewährt. Eine Umstellung des bisherigen Systems ist daher nicht notwendig und würde sogar zu einer insgesamten Verschlechterung der Ausbildung führen.

Das duale Studium in der dritten Qualifikationsebene soll auch weiterhin an internen Fachhochschulen erfolgen

Die theoretische Ausbildung ist im öffentlichen Dienst sehr fachspezifisch und erfordert daher individuelle Studiengänge. Diese Studiengänge sind durch die derzeitige Studienform optimal gewährleistet, wodurch eine qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt ist. Zudem ist die Verknüpfung von Theorie und Praxis bestmöglich vereinbar.

Bei einem externen Studium ist es nicht möglich auf die individuellen Anforderungen der Ausbildung im öffentlichen Dienst einzugehen. Außerdem besteht die Gefahr, dass zahlreiche Jugendliche nach ihrem Studium keine Anstellung finden. Diese Ausgangslage würde zudem die Gewinnung von gutem Berufsnachwuchs gefährden. Bei einer theoretischen Ausbildung an externen Fachhochschulen wäre darüber hinaus zu befürchten, dass während den Praxisphasen nicht genügend Praktikumsstellen zur Verfügung gestellt werden, daher muss davon ausgegangen werden, dass auch die Qualität der berufspraktischen Ausbildung leiden würde. Die Beibehaltung des bisherigen gut bewährten Systems der internen Fachhochschulen ist daher unumstritten.

Gewährung von Lehrmittelfreiheit

In den verschiedenen Ausbildungszweigen des öffentlichen Dienstes wird die Ausstattung der Auszubildenden mit Arbeitsmitteln unterschiedlich gehandhabt. In manchen Ausbildungszweigen erhält der Auszubildende die für die Ausbildung benötigte Fachliteratur kostenlos.

Eine Abfrage in den einzelnen Ressorts hat ergeben, dass die Bandbreite für Lehrmittel in der Spitze bei 680 Euro liegt, die von den Anwärtern/innen selbst zu tragen sind. Dies verträgt sich unseres Erachtens nicht mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Auszubildenden.

Wir fordern den Dienstherrn und die Arbeitgeber auf, die Kosten für die Mindestausstattung an Lehrmitteln, die im Rahmen der Ausbildung empfohlen werden, zu übernehmen.

Honorierung zusätzlicher Aufgaben für Ausbilder von Anwärtern und Auszubildenden

Die Ausbilder sind die ersten Ansprechpartner für die Auszubildenden und Anwärter vor Ort. Sie sind verpflichtet, neben den Aufgaben in ihrer jeweiligen Planstelle zusätzlich für die Nachwuchskräfte Ansprechpartner, Aufgabensteller und Kontrolleur zu sein. Zudem haben sie die Aufgabe die Anwärter in regelmäßigen Turni zu beurteilen. Die Ausbildung des Nachwuchses erfolgt grundsätzlich neben den alltäglichen Aufgaben. Eine Honorierung dieser Mehrbelastung würde die enorme Bedeutung dieser Arbeit zum Ausdruck bringen und darüber hinaus erleichtern Ausbilder für diese Aufgaben zu motivieren und zu erhalten.

Soweit Auszubildende und Anwärter an Ausbildungsveranstaltungen (z. B. Berufsschule) teilnehmen, soll die jeweilige Regelarbeitszeit unabhängig von der Dauer der Ausbildungsveranstaltung für diesen Arbeitstag als abgeleistet gelten.

Auszubildende müssen regelmäßig nach Ausbildungsveranstaltungen (die weniger als sechs Stunden á 45 Min. andauern), zur praktischen Berufsausbildung in ihre Dienststelle zurückkehren. Teilweise müssen von der Ausbildungsstätte bis zur Dienststelle nicht unerhebliche Wegstrecken zurückgelegt werden. Auch der Unterricht muss nachgearbeitet werden, dies könnte unmittelbar nach Schulschluss geschehen. Das Berufsbildungsgesetz ist so zu gestalten, dass Auszubildende an Tagen, an denen sie die Bildungseinrichtungen besuchen, von ihrer berufpraktischen Ausbildungspflicht freigestellt werden.

Übernahme von Anwärtern und Auszubildenden nach bestandener Prüfung

Um Auszubildenden und Anwärtern echte Berufsperspektiven eröffnen zu können, ist eine generelle Übernahmegarantie in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes unabdingbar.

Alle Anwärter und Auszubildenden sollen nach bestandener Prüfung ins Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Sollte über Bedarf ausgebildet worden sein, sollen die Auszubildenden für mindestens zwei Jahre in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Bei Nichtübernahme bestehen für Anwärter und Auszubildende im öffentlichen Dienst kaum Chancen, auf dem freien Markt einen Arbeitsplatz zu finden, da die Ausbildung zu spezifisch auf die Verwaltung ausgerichtet ist. In zwei Jahren hätte man dann zumindest eine gewisse Zeit, sich beruflich neu zu orientieren. Zudem besteht dem Arbeitgeber oder dem Dienstherrn dann auch die Möglichkeit, eine unbefristete Beschäftigung anbieten zu können. Dies ist sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch im Sinne des Arbeitgebers/Dienstherrn, da die Kosten der Ausbildung nicht zu unterschätzen sind.

Beihilfe2020-02-05T00:39:34+01:00

Der Beihilfeanspruch für Beihilfeberechtigte ist bereits ab dem 1. Kind auf 70 v.H. anzuheben

Die privaten Krankenversicherungsbeiträge sind in den vergangenen Jahren gegenüber den Einkommenszuwächsen überdurchschnittlich angestiegen. Insbesondere Familien mit Kindern haben hierdurch deutliche finanzielle Einbußen zu verkraften. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sollte daher der Beihilfeanspruch für den Beihilfeberechtigten bereits ab dem ersten Kind auf 70 Prozent angehoben werden.

Beurlaubte Kräfte sind von den hohen privaten KV-Beiträgen besonders stark betroffen, da in dieser Zeit kein entsprechendes Einkommen zur Verfügung steht. Als „kleine Lösung“ wäre daher alternativ zumindest den beurlaubten Beschäftigten dieser höhere Beihilfeanspruch einzuräumen.

Das System der Beihilfe ist grundsätzlich beizubehalten; eine Bürgerversicherung wird abgelehnt

Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die Leistungen der Beihilfe mindestens denen der gesetzlichen Kassen entsprechen.

Geburts- und Sterbebeihilfe sind wieder zu gewähren

Neben den Erhöhungen der Selbstbeteiligungen wurden in den letzten Jahren viele Beihilfeleistungen mit einem Federstrich abgeschafft. Insbesondere die Geburts- und Sterbebeihilfe – hier beispielhaft erwähnt – müssen wieder eingeführt werden.

Besoldung2020-02-05T00:39:29+01:00

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind durch angemessene Bezüge-/ Gehaltserhöhungen am gesamtwirtschaftlichen Wachstum zu beteiligen

Eine Abkopplung der Gehälter von der Einkommensentwicklung in der freien Wirtschaft ist motivationsfeindlich und gefährdet die Gewinnung qualifizierter Nachwuchskräfte. Des Weiteren sieht Art. 16 des Bay. Besoldungsgesetz bzw. § 14 Bundesbesoldungsgesetz eine Anpassung an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse vor.

Ferner ist es nicht gerechtfertigt, die Besoldungserhöhungen der Beamten gegenüber dem Tarifbereich des öffentlichen Dienstes hinauszuzögern. Eine zeitliche Verschiebung der Besoldungsanpassung gegenüber dem Tarifbereich des öffentlichen Dienstes wird abgelehnt.

Die jährliche Sonderzahlung ist wieder als volles 13. Monatsgehalt zu gewähren

Die jährliche Sonderzuwendung beim Freistaat Bayern beträgt zwischen 65 und 70 Prozent. Bei Tarifbeschäftigten beträgt die Jahressonderzahlung zwischen 35 Prozent und 95 Prozent. Die dbbjb macht sich dafür stark, dass wieder ein volles 13. Monatsgehalt für alle Beschäftigten zur Auszahlung kommt. Bei den Beamten des Bundes hat analog eine entsprechend gezwölftelte Erhöhung der monatlichen Bezüge zu erfolgen.

Darüber hinaus fordert die dbbjb, dass allen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zusätzlich ein Urlaubsgeld in angemessener Höhe gewährt wird.

Die Anwärterbezüge sind deutlich zu erhöhen und bei den allgemeinen Besoldungsanpassungen mit einzubeziehen

Anwärter müssen insbesondere zu Beginn ihrer Ausbildung hohe Flexibilität und Mobilität aufweisen. Die derzeitigen Anwärterbezüge sind dafür nicht ausreichend. Viele Anwärter sind auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen, müssen Kredite aufnehmen, oder halten sich mit Zweitjobs über Wasser. Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass das Beamtenverhältnis wieder attraktiver wird. Die Erhöhung der Anwärterbezüge wird einen Teil dazu beitragen.

Erhöhungen bzw. Einführung der Ballungsraumzulage und Erweiterung des Berechtigtenkreises

Die Ballungsraumzulage wird bisher nur für Beamte des Freistaates Bayern gezahlt (79,91 Euro brutto pro Monat), die ihren Hauptwohnsitz und ihre Dienststelle im Ballungsraum München haben. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt bisher keine Ballungsraumzulage an ihre Beamten und Tarifbeschäftigten.

Hintergrund dieser ergänzenden Fürsorgeleistung sind die extrem hohen Lebenshaltungskosten. Besonders in den unteren Gehaltsstufen und als Anwärter ist es für junge Beschäftigte kaum möglich, angemessen im Großraum München und Umgebung zu leben. Eine Vielzahl von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann ihren Lebensunterhalt im Ballungsraum nur durch die Aufnahme eines Zweitjobs finanzieren. Ebenfalls entscheiden sich viele Nachwuchskräfte für eine besser bezahlte Beschäftigung in der freien Wirtschaft. Der Nachwuchskräftemangel im öffentlichen Dienst wird dadurch verstärkt.

Die Ballungsraumzulage muss auch für Anwärter und Auszubildende in voller Höhe gezahlt werden, da diese Personengruppe durch die hohen Lebenshaltungskosten am stärksten belastet ist. Insbesondere muss sie für alle Anwärter gezahlt werden, da es weder nachvollziehbar noch fair ist, dass für Anwärter ein separater Grenzbetrag von 1248,26 € gilt, während fertige Beamte die Zulage bis zu einer Grenze von 3478,35 € erhalten. Ein separater Anwärter-Grenzbetrag spart ungerechterweise an denen, die ohnehin am wenigsten Geld zur Verfügung haben.

Auch eine Hälftelung oder gar eine Kürzung für die Zeit des fachtheoretischen Unterrichtes an einer Bildungseinrichtung benachteiligt die jungen Nachwuchskräfte.

Bisher sind die Kolleginnen und Kollegen ausgeschlossen, die ihren Wohnsitz nicht im Ballungsraum haben. In Regionen, die gemessen am Mietspiegel zu den Hochpreisregionen Bayerns zählen (z.B. Starnberg, Augsburg, Regensburg, Nürnberg oder Aschaffenburg), sind die Lebenshaltungskosten extrem hoch. Die bestehende Regelung benachteiligt auch alle Pendler, die aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten eine preisgünstigere Wohnung im Umland beziehen mussten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Diese sind durch lange Wegstrecken und hohe Fahrtkosten ebenfalls stark belastet. Die dbbjb setzt sich dafür ein, dass künftig die Ballungsraumzulage nur an den Dienstort gekoppelt wird. Zudem muss sich die Ballungsraumzulage deutlich erhöhen.

Das Ballungsraumzulagegesetz bietet bereits jetzt die Möglichkeit, den Kreis der Berechtigten zu erweitern und die Höhe der Zulage an die entsprechenden Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen anzupassen.

Die Ballungsraumzulage soll darüber hinaus für alle Beschäftigtengruppen des Bundes gewährt werden.

Die Forderungen der dbbjb kurzgefasst:

  • Zahlung der vollen Ballungsraumzulage auch für Anwärter
  • Abschaffung des Anwärter-Grenzbetrages und Zahlung der Ballungsraumzulage an alle Anwärter in den betroffenen Gebieten
  • Koppelung der Ballungsraumzulage ausschließlich an den Dienstort, nicht mehr an den Hauptwohnsitz
  • Erhöhung der Ballungsraumzulage auf 150 €/Monat
  • Gewährung der Ballungsraumzulage auch für die Beschäftigten des Bundes

Der Einstieg in die Qualifikationsebene 2 / den mittleren Dienst ist einheitlich mit A 8 und die der Qualifikationsebene 3 / den gehobenen Dienst mit A10 auszuweisen

Für Schulabgänger ist der öffentliche Dienst trotz Beamtenstatus nicht mehr attraktiv. Es bestehen immer größere Gehaltsunterschiede zwischen der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Die fehlende Teilhabe an der Einkommensentwicklung und niedrige Eingangsgehälter tragen entscheiden dazu bei. Dieser Ungleichbehandlung hat die Politik entgegenzuwirken, indem der Einstieg in die Qualifikationsebene 3 / den gehobenen Dienst mit A 10 und in die Qualifikationsebene 2 / den mittleren Dienst mit A 8 erfolgt.

Durch das Haushaltsstrukturgesetz vom 18.12.1975 wurde das Eingangsamt A 10 im gehobenen Dienst der Bundesverwaltungen ausgesetzt. Dies ist im Zuge dessen rückgängig zu machen.

Rechtzeitige Aushändigung von Ernennungsurkunden

Nach derzeit geltendem Recht ist der Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde maßgebend und nicht der Tag, der in der Ernennungsurkunde genannt ist.

Ernennungsurkunden sind deshalb rechtszeitig auszuhändigen, um laufbahn- und besoldungsrechtliche Nachteile zu vermeiden.

Erhöhung des Arbeitgeberanteils an den Vermögenswirksamen Leistungen

Der Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen für die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes ist auf monatlich 40 € anzuheben. Daneben sind die Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage sowie der zuschussfähige Betrag anzuheben.

Bei der herausragenden Bedeutung der privaten Vermögensbildung ist die derzeitige Finanzierungssituation im öffentlichen Dienst unzureichend. In zahlreichen Bereichen der Freien Wirtschaft werden die vermögenswirksamen Leistungen bis zur Höhe von 40 € durch den Arbeitgeber übernommen. Der im öffentlichen Dienst gewährte Arbeitgeberanteil von 6,65 € ist im Vergleich hierzu mehr als bescheiden. Daneben wäre eine weitere Anhebung der Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage sowie des zuschussfähigen Betrages wünschenswert.

Leistungsgerechte Bezahlung

Die von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gezeigte Leistungsbereitschaft muss sich für diese auch finanziell auszahlen. Bei Beamten sind gute dienstliche Leistungen vorrangig durch eine Beförderung zu honorieren.

In diesem Zusammenhang ist es dringend erforderlich, dass ausreichend Beförderungsstellen zur Verfügung stehen. Die Stellenobergrenzenverordnungen müssen gestrichen werden. Leistungsstufen, Leistungszulagen und Leistungsprämien sollten als unterstützende Steuerungsinstrumente für alle Beschäftigtengruppen zur Förderung der Leistungsbereitschaft eingesetzt werden. Hierzu sind die finanziellen Mittel zu erhöhen.

Aufhebung der Wiederbesetzungssperre

Die dbbjb verlangt, dass alle Stellen, die durch in Inanspruchnahme von Altersteilzeit oder Eintritt in den Ruhestand freiwerden, umgehend wiederbesetzt werden.

Verleihung eines akademisches Grades

Absolventen der Verwaltungsfachhochschulen soll auch ohne Abitur ein akademischer Grad verliehen werden.

Förderung von besonders qualifiziertem Personal

Das berufliche Fortkommen von besonders qualifiziertem Personal muss gefördert werden. Als Leistungshonorierung ist der Aufstieg in die nächsthöhere Qualifikationsebene / Laufbahngruppe zu ermöglichen. Hierzu sind ausreichend Aufstiegsmöglichkeiten bereitzustellen. Die für Aufstiegsbeamte vorgesehenen Mindestdienstzeiten für eine Zulassung zum Aufstieg in die nächsthöhere Qualifikationsebene / Laufbahngruppe sollten verkürzt werden.

Digitalisierung der Ausbildung2020-02-05T00:47:51+01:00

Digitalisierung der Ausbildung

Seit Jahren ist die Generation der „Digital Natives“, derjenigen Menschen, die mit Computer und Smartphone aufgewachsen sind, auf dem Arbeitsmarkt. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung greifen Schüler heute ganz selbstverständlich zu digitalen Hilfsmitteln. Dementsprechend muss sich auch der Öffentliche Dienst der digitalen Ausbildung öffnen und den künftigen Nachwuchskräften eine moderne und zukunftsfähige Ausbildung bieten sowie deren digitale Kompetenz nutzen und fördern.

Wir fordern deshalb:

  • Ausstattung aller Anwärter/Auszubildenden mit Notebooks bzw. Tablets
    Papier, Bleistift und Bücher haben ausgedient. Die Generation von heute ist geschickt im Umgang mit digitalen Hilfsmitteln. Der Arbeitgeber muss entsprechende Lernmittel zur Verfügung stellen, um eine zeitgemäße Ausbildung zu gewährleisten. Damit wird das Lernen außerdem flexibilisiert.
  • Digitalisierung aller Vorschriften
    Das Blättern in Gesetzestexten ist umständlich und zeitaufwändig. Bereits heute sind nahezu alle Gesetze im Internet digital verfügbar. Diese müssen den Anwärtern/Auszubildenden sowie allen Beschäftigten über eine elektronische Vorschriftensammlung mit entsprechenden Suchfunktionen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere auch Dienstvorschriften. Überdies muss eine Recherche-Datenbank mit relevanten gerichtlichen Entscheidungen sowie verwaltungsinternen Erlassen in allen Bereichen eingerichtet werden.
  • Ausstattung der Lehrsäle mit digitaler Technik
    Die Zeiten von Tafel und Overheadprojektor sind vorbei. Daher müssen Schulungs- und Unterrichtsräume flächendeckend mit moderner Technik ausgestattet werden. Hierzu zählen neben Notebooks/Tablets für Dozenten auch Beamer, Visualizer und interaktive Whiteboards. Gerade in technischen Ausbildungsberufen bietet dies die Möglichkeit, technische Abläufe zu simulieren und effektiver zu veranschaulichen.
  • Digitale Lernplattform
    Ein zentraler Punkt der Digitalisierung ist die sich immer stärker vernetzende Gesellschaft. Diese Vernetzung muss auch in der Ausbildung gefördert werden. Durch Schaffung einer digitalen Lernplattform können den Nachwuchskräften vielfältige Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, wodurch ein Austausch untereinander erfolgen kann. Ausbildungsinhalte können damit nachhaltiger und effektiver vermittelt werden. Bereits heute arbeiten Universitäten flächendeckend mit eLearning-Umgebungen.
  • Kostenloses WLAN an den Bildungseinrichtungen
    Der Ausbau der flächendeckenden WLAN-Infrastruktur schreitet in Deutschland voran. An den Bildungseinrichtungen muss den Nachwuchskräften kostenloses und schnelles WLAN zur Verfügung gestellt werden, um eine moderne und flexible Nutzung digitaler Medien zu gewährleisten.
  • Schulungen zum Umgang mit digitalen Medien
    Die Digitalisierung birgt auch Gefahren. Daher müssen Nachwuchskräfte im Umgang damit stärker sensibilisiert werden. IT-Sicherheit und Datenschutz müssen in den Unterricht integriert werden.

Digitale Ausstattung am Arbeitsplatz

Grundlage einer modernen, digitalisierten Arbeitswelt ist die Ausstattung der Beschäftigten mit angemessener Technik. Der Fokus bei der Auswahl und Anschaffung muss dabei auf Bedienerfreundlichkeit und Fehlerresistenz liegen, sodass ein effizienter Workflow entsteht, der die Produktivität optimiert und den Beschäftigten die Arbeit erleichtert.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Leistungsstarke Computer, die regelmäßig aktualisiert und gekoppelt an den technischen Fortschritt bzw. die benötigten Anwendungen frühzeitig ausgetauscht werden
  • großzügig bemessene Bildschirme (z.B. zwei Bildschirme oder Bildschirme mit Diagonalen über 30‘‘ bei der Arbeit mit E-Akten oder umfangreichem Datenmaterial)
  • an den Bedürfnissen des Arbeitsplatzes orientierte Ausstattung mit Peripheriegeräten (z.B. Scanner mit hoher Geschwindigkeit an allen Arbeitsplätzen, die die Digitalisierung von Unterlagen erfordern, leistungsstarke und schadstoffarme Drucker an allen Büro-Arbeitsplätzen)

Da die zunehmende Digitalisierung auch flexible Arbeitsmodelle ermöglicht, fordert die Beamtenbund-Jugend die technische Ausstattung der Beschäftigten an Telearbeit und Arbeit im Home-Office anzupassen:

  • vollausgestattete Laptops, deren Wartung und Aktualisierung bei Anwesenheit in der Dienststelle durch entsprechend flexible IT-Kräfte erledigt wird
  • Docking-Stations zum flexiblen Anschluss der Laptops an die Bürotechnik bei Anwesenheit in der Dienststelle
  • Bereitstellung von Diensthandys, um die Erreichbarkeit der Beschäftigten außerhalb der Dienststelle innerhalb der Arbeitszeit zu gewährleisten. Der Einsatz privater Mobilgeräte ist im Sinne der Trennung von Dienst- und Freizeit im Sinne der Gesundheit der Beschäftigten zu Vermeiden

Neben der rein technischen Ausstattung sind auch die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Büroausstattung, ein wichtiger Faktor für ein produktives Arbeitsumfeld:

  • höhenverstellbare Schreibtische, die eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die einzelnen Beschäftigten ohne größeren Aufwand gewährleisten
  • ergonomische Bürostühle, die ein bequemes und gesundheitsförderliches Arbeiten an allen Arbeitsplätzen ermöglichen

 

Flexitage / Teletage

Die dbbjb fordert die flächendeckende Einführung von Flexi-/Teletagen.

Auch vor der flächendeckenden Einführung von E-Akten kann an den meisten Büroarbeitsplätzen des Öffentlichen Dienstes bereits jetzt, an mindestens einem Tag in der Woche, von zu Hause aus gearbeitet werden. Die Digitalisierung ermöglicht eine Art des mobilen Arbeitens, die Beschäftigten Flexibilität und attraktive Arbeitsbedingungen bietet. Der flächendeckenden Einführung von Flexitagen sollte daher nichts im Wege stehen.

Bei Flexitagen liegt der Schwerpunkt der Arbeit immer noch am Dienstort, jedoch sind der Anzahl der Flexitage je nach Arbeitsgebiet keine Grenzen gesetzt.

Der Arbeitgeber muss für die Einführung die notwendige Hard- und Software zur Verfügung stellen. Insbesondere fordert die dbbjb die technische Ausstattung aller Behörden mit ausreichend Laptops und Diensthandys. Der Zugang zu den erforderlichen Systemen muss unter den jeweiligen Sicherheitsbestimmungen gewährleistet werden.

Vorteile von Flexitagen:

  • Sie fördern die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes, gerade in Ballungsräumen.
  • Sie sind familienfreundlich, weil sie Elternteilen die Betreuung ihrer Kinder auch an Arbeitstagen ermöglichen.
  • Sie sparen Fahrtwege; Pendlerströme werden reduziert, was sowohl die Verkehrssituation als auch die Umwelt entlastet.

Die Beschäftigten brauchen hierzu eine Vertrauenskultur der Vorgesetzten und den Rückhalt in der Politik. Einem leistungsstarken und konkurrenzfähigen Öffentlichen Dienst muss in Hinblick auf die Arbeitsweise der Beschäftigten Vertrauen entgegengebracht werden.

Kolleginnen und Kollegen am Dienstort sollen bei der Durchführung von Flexitagen nicht zusätzlich belastet werden. Daher muss sichergestellt sein, dass Beschäftigte an Flexitagen durch Rufumleitungen auf die zur Verfügung gestellten Diensthandys telefonisch erreichbar sind.

Telearbeit- Homeoffice

Mittlerweile bestehen in fast allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes Möglichkeiten der Telearbeit. Die Vorteile dafür sind sowohl für Arbeitgeber als auch bei den Beschäftigten gegeben. Um die Telearbeit weiter auszubauen und zukunftsfähig zu gestalten, müssen entsprechende Rahmenbedingungen ausgebaut werden:

  • Telefon- und Videokonferenzen, um Besprechungen digital durchzuführen
  • Ausstattung der Home-Office-Arbeitsplätze im Sinne des Gesundheitsmanagements
  • Erweiterung und Förderung der Telearbeit auch für Vorgesetzte
  • Ermöglichung der Telearbeit für alle Beschäftigten
  • Ausbau der Fernwartungen, um Probleme zeitnah zu lösen
  • Ausbau der erforderlichen Internetanbindung vor Ort (falls nötig)
  • Schulung für bevorstehende Telearbeit
  • Forcierung der papierlosen Verwaltung durch weiteren Ausbau der E-Akte

Dabei muss beachtet werden:

  • Abbau von Vorurteilen, Offenheit für diese moderne Form des Arbeitens
  • keine Nachteile für Telearbeiter, besonders bei Teilzeitbeschäftigten und Vorgesetzen
  • keine Nachteile für Mitarbeiter, die für Auszubildenden zuständig sind

Qualifizierung der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst

Die Digitalisierung in Bayern und im Bund schreitet mit großen Schritten voran. Hierfür sollte der Öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen, denn eine gut umgesetzte Digitalisierung kann nur mit ausreichender und qualitativ hochwertiger Qualifizierung des Personals erreicht werden. Deshalb ist es unumgänglich, in die Planung zur Digitalisierung diesen Aspekt mit einzubeziehen.

Qualifizierung ist eine notwendige Voraussetzung, um die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und den Vorteil der Digitalisierung im Öffentlichen Dienst effektiv auszuschöpfen.

Während für die sogenannten „Digital Natives“ der Umgang mit digitalen Medien völlig normal ist, haben ältere Beschäftigte im Umgang damit oft noch Probleme.

Wir fordern deshalb:

  • Personalschulungen
    Gerade älteren Beschäftigten muss der Umgang mit den neuen Arbeitsmitteln in Schulungen nähergebracht werden. Dabei ist es wichtig, Schulungen individuell und nach dem Kenntnisstand der jeweiligen Teilnehmer durchzuführen. Die Schulungsgruppen dürfen nicht zu groß sein, damit genügend Raum für individuelle Fragen und einzelne Betreuung der Teilnehmer bleibt. Als Rahmenbedingung müssen entsprechend ausgestattete Schulungsräume bereitgestellt werden. Der Zugang zu entsprechenden Bildungsmaßnahmen muss für alle Mitarbeiter frei und transparent verfügbar sein.
  • Multiplikatoren fördern
    In Schulungen kann den Beschäftigten der grundsätzliche Umgang beigebracht werden. Bei der tatsächlichen Anwendung spielt das „Learning-By-Doing“ aber eine wichtige Rolle. Hierbei müssen die Beschäftigten durch Multiplikatoren unterstützt werden, die bei auftretenden Problemen vor Ort zur Verfügung stehen. Diese Tätigkeit als Multiplikator muss vom Arbeitgeber entsprechend anerkannt und gefördert werden. Neben einer Berücksichtigung bei der Arbeitszeit/-belastung ist auch eine finanzielle Entschädigung erforderlich.
  • Mitarbeiterqualifizierung als Führungsaufgabe annehmen
    Führungskräfte müssen dafür sensibilisiert werden, dass die Qualifizierung der Mitarbeiter für das digitale Zeitalter zu ihren Führungsaufgaben gehört. Sie müssen ihre Mitarbeiter entsprechend unterstützen.
Gewalt gegen ÖD2020-02-05T00:39:25+01:00

Die Sicherheitsaspekte für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen verbessert werden

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden immer häufiger Gegenstand von Bedrohungen, Beschimpfungen und Opfer von Gewalt. Jedes Jahr gibt es in Deutschland mindestens 70.000 erfasste Übergriffe auf Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Die Dunkelziffer liegt dabei allerdings exorbitant höher. Genaue Zahlen gibt es hierzu nicht, da nur in wenigen Bereichen entsprechende Statistiken geführt werden. Hinzu kommt, dass längst nicht jede Beleidigung überhaupt erfasst, geschweige denn zur Anzeige gebracht wird. Aus Sicht der dbbjb besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Zwar kann die Politik wenig Einfluss nehmen auf eine zunehmende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft, sie kann aber sehr wohl Regelungen und Maßnahmen beschließen, mit denen der Schutz und die Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutlich erhöht werden kann.

Daher fordert die dbbjb unabhängige Studien, die endlich aufdecken, wie gravierend die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes tatsächlich von Gewalt ausgesetzt sind. Dabei sollte aus Studien auch hervorgehen, welche Bereiche des öffentlichen Dienstes besonders betroffen sind. Des Weiteren sollte Art und Form der Gewalt ersichtlich sein.

Darüber hinaus fordern wir klare und eindeutige Anweisungen für jeden einzelnen Aufgabenbereich, um gezielt Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Hier sollte man sich an bekannten Konzepten, wie dem Aachener Model (Wege zur effektiven Gewaltprävention) orientieren. Hierfür ist es auch zwingend erforderlich weiteres qualifiziertes Personal bereitzustellen.

Wir fordern von der Politik und von den Arbeitgebern/Dienstherren, vollste Unterstützung für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei der Verfolgung und Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz. Ein Bagatellisieren und Totschweigen darf es dabei nicht geben!

Die Verschärfung der Straftatbestände ist zwar gut, aber nicht ausreichend. Viel wichtiger ist die konsequente Verfolgung der Straftaten.

Personalratstätigkeit2020-02-05T00:39:05+01:00

Berücksichtigung von Personalratsfreistellungen

Die Arbeit in den Personalvertretungsgremien nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und nur durch die tatsächliche Umsetzung der Freistellung können die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden. Deshalb müssen Freistellungen von Personalratsmitgliedern, auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums, anerkannt und berücksichtigt werden.

Rahmenbedingungen2020-02-05T00:40:39+01:00

Zum Bürokratieabbau ist auf überflüssige Antrags-, Nachweis- und Genehmigungsverfahren zu verzichten

Wenn es darum geht, eine schlanke und effektive Verwaltung zu schaffen, ist vorrangig der Gesetz- und Verordnungsgeber gefragt. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass einfache und vollziehbare Vorschriften erlassen werden.

Durch immer neue, umfangreichere Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen erschließt der Staat der öffentlichen Verwaltung immer neue Betätigungsfelder. Dagegen werden alte Vorschriften regelmäßig nicht daraufhin überprüft, ob auf diese verzichtet werden kann. Der „schlanke Staat“ ist daher nur ein in der Literatur und den Medien aufzufindender Begriff. Tatsächlich ist jedoch eine stetige Aufgabenmehrung zu verzeichnen. Dieser Entwicklung ist entgegen zu wirken.

Moderne Arbeitsplatzausstattung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte

Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass auch das Arbeitsumfeld dem heutigen Stand der Technik und arbeitsmedizinischen Vorgaben entspricht. Es ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass für eine effektive Arbeitsweise die erforderlichen Informationstechnologien, zur Verfügung gestellt werden.

Veraltete und sanierungsbedürftige Gebäude sowie unzureichende Büro- und Arbeitsplatzausstattung wirken leistungshemmend. Beispiele aus dem Arbeitsalltag zeigen, dass ein zeitgerechtes Arbeitsumfeld und der sinnvolle Einsatz von Informationstechnologien eine höhere Produktivität am Arbeitsplatz zur Folge haben. Für leistungsfähige Arbeit ist daher eine zeitgerechte Arbeitsplatzausstattung unumgänglich.

Aus diesem Grund sind ausreichend Haushaltsmittel für die Modernisierung der Arbeitsplätze sowie von Verwaltungsgebäuden und zur Erneuerung der Büro- und Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung zu stellen.

Dabei hat sich gezeigt, dass die Übertragung der Budgetverantwortung auf die jeweilige Dienststelle zu einer effektiveren und breiter akzeptierten Mittelbewirtschaftung führt.

Regelmäßige Fortbildungen

Um den Einsatz von qualifiziertem Personal zu gewährleisten, ist eine regelmäßige hochwertige Fortbildung der Beschäftigten unumgänglich. Die zunehmend komplexer werdenden und sich ständig verändernden Tätigkeiten im öffentlichen Dienst setzen eine kontinuierliche Fortbildung voraus. Zudem eröffnen technische Neuerungen, immer höher werdende Qualitätsstandards, stetig wachsende internationale Ausrichtung und auch individuelle Erwartungen der Beschäftigten zusätzlichen Fortbildungsbedarf.

Auch ist es dringend erforderlich, dass Vorgesetzte verstärkt in den Bereichen der Mitarbeiterführung und des Personalmanagements geschult werden. Anhand von Mitarbeiterbefragungen wurde verstärkt festgestellt, dass Vorgesetzte häufig Defizite bei der Mitarbeiterführung aufweisen. Diese und die Motivation von Mitarbeitern erfordert spezielle Kenntnisse. Demnach müssen für Personen, die Führungspositionen bekleiden und Führungsfunktionen ausüben entsprechende Qualifikationsmöglichkeiten im Rahmen von verpflichtenden regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen geschaffen werden.

Ein regelmäßiges, fundiertes, breit gefächertes und qualitativ hochwertiges Fortbildungsangebot setzt ausreichende Haushaltsmittel voraus. Um die Fortbildung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszubauen, ist daher eine Erhöhung der Haushaltsmittel für diesen Bereich unabdingbar. Ein effizientes Arbeiten kann nur durch dauerhafte und moderne Fortbildungsmaßnahmen der Beschäftigten gewährleistet werden. Dies ist letztendlich auch im Sinne des Dienstherrn.

Tarif2020-02-05T00:41:00+01:00

Tarifautonomie erhalten!

Die Qualität des Öffentlichen Dienstes darf nicht Opfer der Haushaltspolitik werden. Tarifpolitik muss in der Hand der Tarifpartner bleiben.

Leistungsgerechte Bezahlung für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst!

Um den Öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zur Privatwirtschaft zu halten, muss vor allem auch der demografische Wandel im Tarifvertrag abgebildet werden, damit der Öffentliche Dienst zukunftsfähig bleibt

Die stetig steigenden Lebenserhaltungskosten dürfen ebenfalls nicht vernachlässigt werden.

Urlaub und Dienstbefreiung2020-02-05T00:41:35+01:00

Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit für Beschäftigte des Freistaats Bayern

Einige junge Beschäftigte engagieren sich in vielen Bereichen der Jugendarbeit. Um die Jugendarbeit zu fördern, wurde 1980 das Gesetz zur Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit, seit April 2017 in Jugendarbeitfreistellungsgesetz umbenannt, erlassen. Dieses sieht eine Freistellung für ehrenamtliche Jugendleiter von bis zu 15 Arbeitstagen pro Jahr vor.

Hierzu hat der bayerische Ministerrat am 16.06.1998 den Beschluss gefasst, Beschäftigten des Freistaats eine Freistellung nach diesem Gesetz unter Fortzahlung der Bezüge nur für die Dauer von fünf Tagen im Jahr zu gewähren.

Gerade der Freistaat Bayern als Arbeitgeber sollte dieses Engagement stärker fördern, um eine Signalwirkung für die Wirtschaft zu geben, damit auch dort die ehrenamtliche Jugendarbeit einen höheren Stellenwert erhält.

Dass ehrenamtliches Engagement notwendig ist, wird auch von der Politik nicht angezweifelt, doch bei der Unterstützung fehlt es am notwendigen Tatendrang! Der Beschluss des Ministerrats von 1998 muss aufgehoben und die Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge dem Gesetz entsprechend gewährt werden.

Erhöhung der Dienstbefreiungs-/Sonderurlaubstage für gewerkschaftliche Zwecke für Beschäftigte des Freistaats Bayern

Für die Teilnahme an Sitzungen von Gewerkschaften und Berufsverbänden können die Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes pro Jahr maximal zehn Sonderurlaubstage in Anspruch nehmen.

Für Kolleginnen und Kollegen, die auf Landes- oder sogar Bundesebene von Gewerkschaften vertreten sind, reicht diese Regelung meist nicht aus, so dass darüber hinaus ein extrem hoher Einsatz von Freizeit und Urlaub notwendig ist.

Auch das kann junge Menschen von der Übernahme eines gewerkschaftlichen Ehrenamtes abhalten. Wir fordern, durch eine Erhöhung der Sonderurlaubsmöglichkeiten dieses Engagement zu würdigen und zu stärken.

Dienstbefreiung für staatspolitische Bildung für Beschäftigte des Freistaats Bayern

Die derzeit beim Freistaats Bayern bestehende sog. „2/5-Regelgung“, welche eine Anrechnung von Erholungsurlaub bei staatspolitischen Bildungsreisen vorsieht, ist abzuschaffen.

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