Teilnahmebedingungen und Hinweise

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Bildungsurlaubsveranstaltungen, Seminare, Schulungen, internationale Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustauschmaßnahmen sowie sonstige Veranstaltungen der dbb jugend bayern Dachauer Str. 4 80335 München Tel. 0 89 / 54 50 23 30 (gültig ab 01.01.2016)

1. ALLGEMEINES
Wir bemühen uns, Dir einen angenehmen Reiseverlauf und Aufenthalt zu vermitteln. Wir hoffen, Dich zufrieden zu stellen, damit Du uns auch in Zukunft Dein Vertrauen schenkst. Deshalb gelten folgende Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Dir und der dbb jugend bayern regeln.

2. ANMELDUNG
Die Anmeldung bitten wir nur schriftlich oder per E-Mail, nach Möglichkeit mit unserem Anmeldevordruck, vorzunehmen. Mit dieser Anmeldung bietest Du uns, der dbb jugend bayern, den Abschluss eines Vertrages aufgrund der in unserer Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibung und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung der dbb jugend bayern zustande. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung von dem Inhalt des Angebotes ab, dann hast Du das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung vom Vertrag zurückzutreten.

3. TEILNEHMERBEITRÄGE
Nachdem feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und die gebuchte Veranstaltung durchgeführt wird, gehen Dir umgehend, spätestens jedoch 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Unterlagen (Sicherungsschein, Teilnahmebescheinigung zur Erlangung der Dienst- / Arbeitsbefreiung) zu. Eine Anzahlung des im Anschreiben genannten Teilnehmerbetrages in Höhe von 20 Prozent ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen, spätestens zu dem genannten Termin auf das Konto der dbb jugend bayern bei der BBBank e.G. Karlsruhe IBAN DE40 6609 0800 0000 1650 00 BIC GENODE61BBB zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn auf das oben genannte Konto zu überweisen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die dbb jugend bayern von dem Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.

4. LEISTUNGEN
Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Ausschreibung sowie aus den möglichen Bezug nehmenden Abweichungen der Anmeldebestätigung. Sofern Teilnehmer auf eine andere als von uns gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderung ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung entsprechender Kosten.

5. RÜCKTRITT
Der Rücktritt ist auf jeden Fall schriftlich zu erklären. Wird die Anmeldung, nachdem sie von der dbb jugend bayern bestätigt wurde, zurückgezogen, so ist bis zu einem Rücktritt bis zum

*30. Tag vor Reisebeginn 50% des Teilnehmerbeitrages

*14. Tag vor Reisebeginn 100% des Teilnehmerbeitrages zu zahlen.

Wird die Reise oder Veranstaltung nicht angetreten und ist kein Rücktritt erfolgt, so ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Es ist gleichgültig, ob der Rücktritt aus persönlichen oder anderweitigen Gründen erfolgt. Dem Teilnehmer steht jedoch das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Wird ein Ersatzvertreter von Seiten des Rücktretenden gestellt bzw. aus den Reihen der noch zu berücksichtigenden Interessenten gefunden, so erfolgt die Rückzahlung eventuell geleisteter Zahlungen abzüglich 20.- Euro Verwaltungskostenpauschale. Sofern keine Zahlung durch den Teilnehmer erfolgte, wird die Verwaltungskostenpauschale gesondert in Rechnung gestellt. Bei Krankheit wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20% des Teilnehmerbeitrages berechnet, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

6. ABSAGE DER VERANSTALTUNG
Die dbb jugend bayern kann Veranstaltungen absagen, wenn z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung nur mit einem unzumutbaren Aufwand durchgeführt werden müsste. Die Absage wird spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn erfolgen (Ausnahme: Tagesveranstaltungen). In diesem Fall erfolgt die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche an den Veranstalter sind ausgeschlossen.

7. INTERNATIONALE MASSNAHMEN
Für internationale Begegnungsmaßnahmen und Bildungsreisen gelten besondere Bedingungen, die auf Anfrage zugeschickt werden.

8. UNTERKUNFT
Sofern nichts anderes in der Ausschreibung angegeben ist, erfolgt die Unterbringung in Doppelzimmern.

9. VERPFLEGUNG
Sofern nichts anderes in der Ausschreibung angegeben ist, beinhaltet das Seminarangebot Vollverpflegung. Getränke sind dabei nicht mit enthalten.

10. FAHRGEMEINSCHAFTEN
Vor Seminarbeginn erhältst Du eine Teilnehmerliste zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Es wäre schön mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen, um die Umwelt zu schonen.

11. FAHRKOSTENERSTATTUNG
Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt grundsätzlich in Höhe der Kosten für die Deutsche Bahn AG in der 2. Klasse gegen Vorlage der Fahrkarten. Die Sonderangebote der Deutschen Bahn AG sind in Anspruch zu nehmen.

Bei der Anreise mit dem PKW werden 0,15 Euro pro km erstattet. Als Mitnahmeentschädigung werden 0,05 Euro pro Person und km gezahlt.

12. BILDRECHTE
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie während sämtlicher Veranstaltungen, die von der dbb jugend bayern ausgerichtet werden, fotografiert werden dürfen und dass die dbb jugend bayern über die Rechte dieser Aufnahmen und deren Vergabe an Dritte (nicht kommerzielle Partner z. B. Bayerischer Jugendring) ohne persönliche Zustimmung frei verfügen darf.

13. VERSICHERUNGEN
Der Teilnehmer hat für den eigenen Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittkostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Bei bestimmten Veranstaltungen schließt die dbb jugend bayern eine Gruppenversicherung ab. Darauf wird bei der Anmeldebestätigung hingewiesen.

14. HAFTUNG
Die dbb jugend bayern haftet für schuldhaftes Verhalten bei folgenden Tätigkeiten:

* Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen

* Zusammenstellung der Einzelleistungen,

* Beschreibung der Leistungen in der Ausschreibung,

* Bearbeitung der Reiseanmeldung

* Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß der bestätigten Anmeldung,

* Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen.

Für mangelhafte Leistungen der einzelnen Leistungsträger wie z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers haftet die dbb jugend bayern nur dann, wenn die Mängel erheblich sind und die dbb jugend bayern sie hätte beseitigen können. Im Übrigen bleibt die Haftung der vermittelnden Organisation bzw. des Leistungsträgers unberührt. Bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder einzelner Teilleistungen durch höhere Gewalt oder sonstige von der dbb jugend bayern nicht zu vertretenden Umstände wie z.B. Krieg, Streik, Katastrophen o.ä., haftet die dbb jugend bayern nicht. In solchen Fällen entstandene Mehrkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Teilnehmers. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von der dbb jugend bayern und dem Teilnehmer je zur Hälfte zu tragen.

15. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des zweifachen Teilnehmerbeitrages beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Teilnehmer lediglich durch leichte Fahrlässigkeit des Leistungsträgers oder durch unerlaubte Handlung eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht wurde.

16. MITWIRKUNGSPFLICHT, BEANSTANDUNGEN
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, um somit entstehende Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle bei der von uns eingesetzten Leitung geltend zu machen. Die Leitung ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen. Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, stehen ihm weitergehende Haftungsansprüche nicht zu. Die Leitung ist jedoch nicht befugt, für die Veranstalter irgendwelche rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben.

17. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Bei berechtigten Beanstandungen müssen etwaige Ansprüche spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungsdatum beim Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Posteingang beim Veranstalter maßgebend. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Veranstaltung gegen den Veranstalter zustehen, verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Beendigungsdatum.

18. DEVISEN-, PASS-, ZOLL- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Bei allen Reisen ist der Teilnehmer verpflichtet, die jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Gastlandes einzuhalten. Über diese Bestimmungen müssen sich die Teilnehmer selbst informieren. Von Seiten der dbb jugend bayern erfolgt eine gesonderte Information über alle wesentlichen Punkte, die zu beachten sind. Die eventuelle Besorgung von Visa und Devisen durch die dbb jugend bayern enthebt den Teilnehmer nicht von seiner persönlichen Verantwortung. Wird ein Teilnehmer wegen Verletzung der Einreisebestimmungen beim Grenzübertritt zurückgewiesen, so haftet die dbb jugend bayern ihrerseits nicht. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Rücktrittskosten und die der dbb jugend bayern entstandenen Ausfallkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Teilnehmers.

19. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für die Veranstaltungen der dbb jugend bayern ist München.