Beamte können zu besonderen Anlässen (z.B. erstmalige Wohnungseinrichtung, Umzug) einen zinslosen Gehaltsvorschuss bis zu 5.000,- € beantragen. Die Gewährung des Gehaltsvorschusses ist an besondere Voraussetzungen gebunden.
Beamte können zu besonderen Anlässen (z.B. erstmalige Wohnungseinrichtung, Umzug) einen zinslosen Gehaltsvorschuss bis zu 5.000,- € beantragen. Die Gewährung des Gehaltsvorschusses ist an besondere Voraussetzungen gebunden.
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