Anwärter sind Beamte in Ausbildung (auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) für die verschiedenen Fachlaufbahnen, z.B. Verwaltung und Finanzen, Bildung und Wissenschaft, Justiz, Polizei und Verfassungsschutz, Gesundheit und Naturwissenschaft und Technik. Während des Vorbereitungsdienstes führt der Beamte auf Widerruf die Dienstbezeichnung „Anwärter“ und die Beamtin auf Widerruf die Dienstbezeichnung „Anwärterin“. Soweit das Eingangsamt der Fachlaufbahn oder des fachlichen Schwerpunkts der Besoldungsgruppe A 13 angehört, lautet die Dienstbezeichnung „Referendar“ oder „Referendarin“.

Das Studium in der Qualifikationsebene drei erfolgt in der Regel an einer allgemeinen (öffentlichen) Fachhochschule z.B. der Ausbildungslehrgang Verwaltungsinformatiker/in. Das Studium im nichttechnischen Dienst erfolgt hingegen im theoretischen Bereich an verwaltungsinternen Fachhochschulen, die praktische Studienzeit bzw. Ausbildung wird an den jeweiligen Behörden durchgeführt. Die/Das Ausbildung/Studium endet dann mit erfolgreicher Teilnahme an der Qualifikationsprüfung.