Einstellung von Nachwuchskräften

Um den steigenden Anforderungen und den immer neu hinzukommenden Aufgaben gerecht werden zu können, müssen die Einstellungszahlen im Öffentlichen Dienst weiter angehoben werden. Besonders aufgrund des demographischen Wandels und der in den nächsten Jahren altersbedingten Abgänge ist eine vorausschauende Einstellungspolitik unerlässlich.

Starke Schwankungen bei den Einstellungszahlen gefährden zudem die Qualität der Ausbildung. Daher ist eine kontinuierliche und bedarfsgerechte Ausbildung für die kommenden Jahre zu gewährleisten.

Um ausreichend qualifizierte Nachwuchskräfte gewinnen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass sowohl finanzielle, als auch nicht – monetäre Anreize (z.B. Unterstützung der Auszubildenden und Anwärter während der Unterbringung in Bildungseinrichtungen) geschaffen werden. Ebenso ist eine aktive und zeitgemäße Nachwuchswerbung von Nöten, damit man besser mit der Privatwirtschaft konkurrieren kann. Hierzu müssen ebenfalls mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Kostenlose Unterbringung der Auszubildenden und Anwärter an den Bildungseinrichtungen

Allen Auszubildenden und Anwärtern die Ihre Ausbildung nicht heimatnah absolvieren können, muss (vor allem während der Zeit der theoretischen Ausbildung) eine kostenlose Unterbringung zur Verfügung gestellt werden. Es entstehen in der Ausbildung ohnehin hohe Kosten (beispielsweise Fahrtkosten zu den Bildungseinrichtungen, Verpflegung, Lehrmittel usw.), sodass es den Auszubildenden bzw. Anwärtern nicht zugemutet werden kann, von ihrem geringen Verdienst noch die Unterkunft zu bezahlen. Wir fordern die Politiker auf, sich (weiterhin) für eine kostenlose Unterbringung an den jeweiligen Bildungseinrichtungen einzusetzen.

Gerade Anwärter, die in den Ballungsräumen eine Wohnung unterhalten müssen, werden durch die hohen Lebenshaltungskosten ans Existenzminimum gedrängt. Eine zusätzliche Belastung durch weitere Unterbringungskosten am Lehrgangsort ist daher dringendst zu vermeiden.

Qualifikation der Lehrkräfte, Dozentinnen/Dozenten und Ausbildungsleiter/innen

Die jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes können nur so gut sein wie auch ihre Ausbildung ist. Es gilt daher, die Ausbildung ständig den aktuellen Anforderungen anzupassen. Um den Herausforderungen einer modernen Verwaltung gerecht zu werden, ist eine entsprechende Qualifikation der Lehrkräfte, Dozentinnen, Dozenten und Ausbildungsleiter/innen unverzichtbar.

Neben den rein fachlichen Qualitäten sind auch die didaktischen Fähigkeiten von wesentlicher Bedeutung. Besonderes Augenmerk ist daher darauf zu richten, dass die Lehrkräfte, Dozentinnen/Dozenten und Ausbildungsleiter/innen vor Ort für ihre wichtige Aufgabe ausreichend geschult sind. Des Weiteren sollten sie für diese Tätigkeit eine entsprechende Vergütung erhalten und von ihren übrigen Aufgaben angemessen freigestellt werden.

 Beibehaltung der bewährten Diplomstudiengänge

Am bewährten System der Diplomstudiengänge an den internen Hochschulen für den öffentlichen Dienst, sowie der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, ist festzuhalten. Die Einführung von Master- und Bachelor-Studiengängen würde weder zu einer Qualitätsverbesserung der Ausbildung führen, noch Vorteile für die Absolventen mit sich bringen, da für diese mit ihrer sehr fachspezifischen Ausbildung nahezu ausschließlich eine Einstellung im Öffentlichen Dienst in Frage kommt.

Die Diplomstudiengänge an den internen Hochschulen in der bisherigen Form haben sich bewährt. Eine Umstellung des bisherigen Systems ist daher nicht notwendig und würde sogar zu einer insgesamten Verschlechterung der Ausbildung führen.

Das duale Studium in der dritten Qualifikationsebene soll auch weiterhin an internen Fachhochschulen erfolgen

Die theoretische Ausbildung ist im öffentlichen Dienst sehr fachspezifisch und erfordert daher individuelle Studiengänge. Diese Studiengänge sind durch die derzeitige Studienform optimal gewährleistet, wodurch eine qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt ist. Zudem ist die Verknüpfung von Theorie und Praxis bestmöglich vereinbar.

Bei einem externen Studium ist es nicht möglich auf die individuellen Anforderungen der Ausbildung im öffentlichen Dienst einzugehen. Außerdem besteht die Gefahr, dass zahlreiche Jugendliche nach ihrem Studium keine Anstellung finden. Diese Ausgangslage würde zudem die Gewinnung von gutem Berufsnachwuchs gefährden. Bei einer theoretischen Ausbildung an externen Fachhochschulen wäre darüber hinaus zu befürchten, dass während den Praxisphasen nicht genügend Praktikumsstellen zur Verfügung gestellt werden, daher muss davon ausgegangen werden, dass auch die Qualität der berufspraktischen Ausbildung leiden würde. Die Beibehaltung des bisherigen gut bewährten Systems der internen Fachhochschulen ist daher unumstritten.

Gewährung von Lehrmittelfreiheit

In den verschiedenen Ausbildungszweigen des öffentlichen Dienstes wird die Ausstattung der Auszubildenden mit Arbeitsmitteln unterschiedlich gehandhabt. In manchen Ausbildungszweigen erhält der Auszubildende die für die Ausbildung benötigte Fachliteratur kostenlos.

Eine Abfrage in den einzelnen Ressorts hat ergeben, dass die Bandbreite für Lehrmittel in der Spitze bei 680 Euro liegt, die von den Anwärtern/innen selbst zu tragen sind. Dies verträgt sich unseres Erachtens nicht mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Auszubildenden.

Wir fordern den Dienstherrn und die Arbeitgeber auf, die Kosten für die Mindestausstattung an Lehrmitteln, die im Rahmen der Ausbildung empfohlen werden, zu übernehmen.

Honorierung zusätzlicher Aufgaben für Ausbilder von Anwärtern und Auszubildenden

Die Ausbilder sind die ersten Ansprechpartner für die Auszubildenden und Anwärter vor Ort. Sie sind verpflichtet, neben den Aufgaben in ihrer jeweiligen Planstelle zusätzlich für die Nachwuchskräfte Ansprechpartner, Aufgabensteller und Kontrolleur zu sein. Zudem haben sie die Aufgabe die Anwärter in regelmäßigen Turni zu beurteilen. Die Ausbildung des Nachwuchses erfolgt grundsätzlich neben den alltäglichen Aufgaben. Eine Honorierung dieser Mehrbelastung würde die enorme Bedeutung dieser Arbeit zum Ausdruck bringen und darüber hinaus erleichtern Ausbilder für diese Aufgaben zu motivieren und zu erhalten.

Soweit Auszubildende und Anwärter an Ausbildungsveranstaltungen (z. B. Berufsschule) teilnehmen, soll die jeweilige Regelarbeitszeit unabhängig von der Dauer der Ausbildungsveranstaltung für diesen Arbeitstag als abgeleistet gelten.

Auszubildende müssen regelmäßig nach Ausbildungsveranstaltungen (die weniger als sechs Stunden á 45 Min. andauern), zur praktischen Berufsausbildung in ihre Dienststelle zurückkehren. Teilweise müssen von der Ausbildungsstätte bis zur Dienststelle nicht unerhebliche Wegstrecken zurückgelegt werden. Auch der Unterricht muss nachgearbeitet werden, dies könnte unmittelbar nach Schulschluss geschehen. Das Berufsbildungsgesetz ist so zu gestalten, dass Auszubildende an Tagen, an denen sie die Bildungseinrichtungen besuchen, von ihrer berufpraktischen Ausbildungspflicht freigestellt werden.

Übernahme von Anwärtern und Auszubildenden nach bestandener Prüfung

Um Auszubildenden und Anwärtern echte Berufsperspektiven eröffnen zu können, ist eine generelle Übernahmegarantie in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes unabdingbar.

Alle Anwärter und Auszubildenden sollen nach bestandener Prüfung ins Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Sollte über Bedarf ausgebildet worden sein, sollen die Auszubildenden für mindestens zwei Jahre in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Bei Nichtübernahme bestehen für Anwärter und Auszubildende im öffentlichen Dienst kaum Chancen, auf dem freien Markt einen Arbeitsplatz zu finden, da die Ausbildung zu spezifisch auf die Verwaltung ausgerichtet ist. In zwei Jahren hätte man dann zumindest eine gewisse Zeit, sich beruflich neu zu orientieren. Zudem besteht dem Arbeitgeber oder dem Dienstherrn dann auch die Möglichkeit, eine unbefristete Beschäftigung anbieten zu können. Dies ist sowohl im Sinne der Beschäftigten als auch im Sinne des Arbeitgebers/Dienstherrn, da die Kosten der Ausbildung nicht zu unterschätzen sind.