Die Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten wird durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Zur Besoldung gehören Grundgehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt für Professoren an Hochschulen, Zulagen, Vergütungen und ggf. Auslandsdienstbezüge. Die Grundgehälter ergeben sich aus den Besoldungsordnungen, in denen die Besoldungsgruppen aufgeführt sind. Im Rahmen der Föderalismusreform haben die Länder die Kompetenzen für die Besoldung ihrer Beamten Richter und Soldaten erhalten.