Die Ausbildung in der dritten Qualifikationsebene findet an verwaltungsinternen Fachhochschulen statt, welche in den Jahren 1973 bis 1981 in Bund und Ländern eingerichtet worden sind. Das Ziel: Ausbildung für den Einsatz im öffentlichen Dienst. Das Studium entspricht dem Vorbereitungsdienst. Als ressorteigene Hochschulen (verwaltungsinterne Konzeption) sind sie „freien“ Studienplatzbewerbern nicht zugänglich. Hiermit verbunden ist die Anwesenheitspflicht, welche sowohl für die Verwaltungsschule, die Fachhochschule als auch die Berufsschule gilt. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVR) gliedert sich in sechs Fachbereiche (Allgemeine Innere Verwaltung, Finanzen, Polizei, Rechtspflege, Sozialverwaltung, Archiv- und Bibliothekswesen).