Gewerkschaften sind freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern/innen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Im öffentlichen Dienst sind die Berufsgruppen der Arbeitnehmer und Beamten ebenfalls in Gewerkschaften organisiert. Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
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