Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird alle zweieinhalb Jahre gewählt. Als gewähltes Gremium aller Beschäftigten unter 18 Jahren sowie Auszubildenden und Anwärter, die noch keine 27 Jahre alt sind, vertritt sie die Interessen der jugendlichen Mitarbeiter in den Verwaltungen gegenüber den Arbeitgebern. Die dbb jugend bietet regelmäßig JAV-Seminare an, in denen die Rechte und Pflichten sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Jugendlichen offen gelegt werden. Bei Interesse an der Mitarbeit in einer JAV einfach mit uns in Verbindung setzen.