Berücksichtigung von Personalratsfreistellungen

Die Arbeit in den Personalvertretungsgremien nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und nur durch die tatsächliche Umsetzung der Freistellung können die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden. Deshalb müssen Freistellungen von Personalratsmitgliedern, auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums, anerkannt und berücksichtigt werden.