Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Wahlen und die Arbeit des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Wahlen und die Arbeit des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
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