Für Dienstreisen (Reisen, die im dienstlichen Interesse und auf Anweisung des Dienstherrn erfolgen) und Dienstgänge (kürzere „Reisen“ am Ort) werden Reisekosten erstattet. Sie umfassen Fahrtkostenerstattung, Wegstrecken-, Mitnahmeentschädigung sowie Tage- und Übernachtungsgelder.

Geld-Tipp:
Die Reisekosten sind innerhalb von 6 Monaten abzurechnen, danach verfällt der Erstattungsanspruch.