Umsetzung ist der von der Amtsleitung angeordnete Arbeitsplatzwechsel innerhalb der jeweiligen Dienststelle. Eine Umsetzung unterliegt nicht der Zustimmung der Personalvertretung, außer der Arbeitsplatzwechsel ist mit einem Ortswechsel verbunden.
Umsetzung ist der von der Amtsleitung angeordnete Arbeitsplatzwechsel innerhalb der jeweiligen Dienststelle. Eine Umsetzung unterliegt nicht der Zustimmung der Personalvertretung, außer der Arbeitsplatzwechsel ist mit einem Ortswechsel verbunden.
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