Eine Abordnung ist die Einsetzung eines Beamten bei einer anderen Dienststelle. Die rechtliche Stellung des Beamten/der Beamtin bleibt bestehen, jedoch muss der Beamte den Weisungen der aufnehmenden Dienststelle folgen. Als Voraussetzung für jede Abordnung muss eine dienstliche Notwendigkeit vorliegen. Für eine Abordnung, die eine Dauer von einem Jahr überschreitet ist die Zustimmung des Beamten/der Beamtin notwendig. In der Probezeit beträgt dieser Zeitraum zwei Jahre. Bei Abordnungen für die Dauer von mehr als sechs Monaten hat der Personalrat mitzubestimmen, es sei denn, dass der/die Beschäftigte mit der Abordnung einverstanden ist.