Es muss sichergestellt werden, dass auch die jungen Beschäftigten im Alter noch eine angemessene Altersversorgung erhalten

Leere Rentenkassen und steigende Pensionsaufwendungen machen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Beamtenversorgung unumgänglich. In zahlreichen Modellen gehen dabei die jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als Verlierer hervor. Eine solche einseitige Verschiebung der Lasten ist aus Sicht der jungen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht hinnehmbar. Vielmehr muss eine Lösung gefunden werden, die auch den Anspruch der jungen Beschäftigten auf eine angemessene Alterssicherung wahrt.

Beim Ausscheiden von Beamten aus dem aktiven Dienst entstehen Versorgungslasten, die einen großen Posten im Staatshaushalt einnehmen. Die Einführung des Pensionsfonds in Bayern war ein Schritt in die richtige Richtung. Die dbbjb fordert, dass sich der Zuführungsbetrag am tatsächlichen Versorgungsniveau orientiert. Des Weiteren ist der Inflationsausgleich bei der Zuführung zur Versorgungsrücklage zu berücksichtigen. Mit der Einbehaltung einer Versorgungsrücklage aus den Besoldungserhöhungen der Beamten wurde diese Versorgungslast bereits teilweise auf die Beamten abgewälzt.

Beim Bund werden seit 2007 alle neu berufenen Beamten in den Versorgungsfonds des Bundes einbezogen, um die finanziellen Aufwendungen für die spätere Altersversorgung nicht mehr der nachfolgenden Generation auferlegt sondern dem Zeitraum zugeordnet, in dem die Aufwendung begründet wurde. Ein angemessenes Versorgungsniveau muss bis zum Eintritt in den Ruhestand zu erreichen sein. Die nachhaltige Finanzierung der Beamtenversorgung durch die Einrichtung von Pensionsfonds muss weiter ausgebaut werden. Die Fonds dürfen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen werden und die Zuführung nicht durch Sparbeschlüsse beschnitten werden.