Anwärterbezüge erhalten Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Die Bezüge setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag, der sich nach der Besoldung des späteren ersten Amtes richtet. Daneben werden die jährliche Sonderzuwendung, Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen gezahlt. Die Bezüge werden monatlich im Voraus überwiesen. Die Anwärterbezüge sind zum Teil zurückzuzahlen, wenn das Studium vorzeitig aus einem von dem Anwärter zu vertretenden Grund beendet wird oder der Anwärter vor Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Studiums auf eigenen Wunsch ausscheidet.