Der Beamte ist verpflichtet, einen Diensteid zu leisten. Verweigert der Beamte die Ableistung des Diensteids, so ist er zu entlassen. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind entsprechend verpflichtet, ein Gelöbnis abzulegen. Hierdurch bestätigt der Beamte seine Treue zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.