Die Sicherheitsaspekte für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen verbessert werden

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden immer häufiger Gegenstand von Bedrohungen, Beschimpfungen und Opfer von Gewalt. Jedes Jahr gibt es in Deutschland mindestens 70.000 erfasste Übergriffe auf Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Die Dunkelziffer liegt dabei allerdings exorbitant höher. Genaue Zahlen gibt es hierzu nicht, da nur in wenigen Bereichen entsprechende Statistiken geführt werden. Hinzu kommt, dass längst nicht jede Beleidigung überhaupt erfasst, geschweige denn zur Anzeige gebracht wird. Aus Sicht der dbbjb besteht hier dringender Handlungsbedarf.

Zwar kann die Politik wenig Einfluss nehmen auf eine zunehmende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft, sie kann aber sehr wohl Regelungen und Maßnahmen beschließen, mit denen der Schutz und die Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutlich erhöht werden kann.

Daher fordert die dbbjb unabhängige Studien, die endlich aufdecken, wie gravierend die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes tatsächlich von Gewalt ausgesetzt sind. Dabei sollte aus Studien auch hervorgehen, welche Bereiche des öffentlichen Dienstes besonders betroffen sind. Des Weiteren sollte Art und Form der Gewalt ersichtlich sein.

Darüber hinaus fordern wir klare und eindeutige Anweisungen für jeden einzelnen Aufgabenbereich, um gezielt Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Hier sollte man sich an bekannten Konzepten, wie dem Aachener Model (Wege zur effektiven Gewaltprävention) orientieren. Hierfür ist es auch zwingend erforderlich weiteres qualifiziertes Personal bereitzustellen.

Wir fordern von der Politik und von den Arbeitgebern/Dienstherren, vollste Unterstützung für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei der Verfolgung und Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz. Ein Bagatellisieren und Totschweigen darf es dabei nicht geben!

Die Verschärfung der Straftatbestände ist zwar gut, aber nicht ausreichend. Viel wichtiger ist die konsequente Verfolgung der Straftaten.