Die jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für Beamte, Richter und Soldaten erfolgt nach besonderer bundesgesetzlicher Regelung. Das Weihnachtsgeld wird nur anteilig gezahlt, wenn man nicht das ganze Jahr in der Verwaltung beschäftigt gewesen ist. Die genaue Höhe des Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes kann den Besoldungstabellen entnommen werden, die Mitglieder von den Gewerkschaften erhalten. Im Rahmen der Föderalismusreform haben die Länder die Kompetenzen für die Besoldung ihrer Beamten Richter und Soldaten erhalten. Damit entscheidet der bayerische Landtag über Erhöhungen der Sonderzuwendungen.