Für jeden Beamten wird bei der Dienststelle eine Personalakte geführt. Sie enthält alle Vorgänge, die für die Fachlaufbahn und Verwendung des Beamten von Bedeutung sein können. Der Beamte muss über Beschwerden oder Behauptungen, die für ihn ungünstig sind oder nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakte gehört werden. Jeder Beamte hat das Recht, seine Personalakte einzusehen und Kopien zu fertigen.