Zum Bürokratieabbau ist auf überflüssige Antrags-, Nachweis- und Genehmigungsverfahren zu verzichten

Wenn es darum geht, eine schlanke und effektive Verwaltung zu schaffen, ist vorrangig der Gesetz- und Verordnungsgeber gefragt. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass einfache und vollziehbare Vorschriften erlassen werden.

Durch immer neue, umfangreichere Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen erschließt der Staat der öffentlichen Verwaltung immer neue Betätigungsfelder. Dagegen werden alte Vorschriften regelmäßig nicht daraufhin überprüft, ob auf diese verzichtet werden kann. Der „schlanke Staat“ ist daher nur ein in der Literatur und den Medien aufzufindender Begriff. Tatsächlich ist jedoch eine stetige Aufgabenmehrung zu verzeichnen. Dieser Entwicklung ist entgegen zu wirken.

Moderne Arbeitsplatzausstattung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte

Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass auch das Arbeitsumfeld dem heutigen Stand der Technik und arbeitsmedizinischen Vorgaben entspricht. Es ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass für eine effektive Arbeitsweise die erforderlichen Informationstechnologien, zur Verfügung gestellt werden.

Veraltete und sanierungsbedürftige Gebäude sowie unzureichende Büro- und Arbeitsplatzausstattung wirken leistungshemmend. Beispiele aus dem Arbeitsalltag zeigen, dass ein zeitgerechtes Arbeitsumfeld und der sinnvolle Einsatz von Informationstechnologien eine höhere Produktivität am Arbeitsplatz zur Folge haben. Für leistungsfähige Arbeit ist daher eine zeitgerechte Arbeitsplatzausstattung unumgänglich.

Aus diesem Grund sind ausreichend Haushaltsmittel für die Modernisierung der Arbeitsplätze sowie von Verwaltungsgebäuden und zur Erneuerung der Büro- und Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung zu stellen.

Dabei hat sich gezeigt, dass die Übertragung der Budgetverantwortung auf die jeweilige Dienststelle zu einer effektiveren und breiter akzeptierten Mittelbewirtschaftung führt.

Regelmäßige Fortbildungen

Um den Einsatz von qualifiziertem Personal zu gewährleisten, ist eine regelmäßige hochwertige Fortbildung der Beschäftigten unumgänglich. Die zunehmend komplexer werdenden und sich ständig verändernden Tätigkeiten im öffentlichen Dienst setzen eine kontinuierliche Fortbildung voraus. Zudem eröffnen technische Neuerungen, immer höher werdende Qualitätsstandards, stetig wachsende internationale Ausrichtung und auch individuelle Erwartungen der Beschäftigten zusätzlichen Fortbildungsbedarf.

Auch ist es dringend erforderlich, dass Vorgesetzte verstärkt in den Bereichen der Mitarbeiterführung und des Personalmanagements geschult werden. Anhand von Mitarbeiterbefragungen wurde verstärkt festgestellt, dass Vorgesetzte häufig Defizite bei der Mitarbeiterführung aufweisen. Diese und die Motivation von Mitarbeitern erfordert spezielle Kenntnisse. Demnach müssen für Personen, die Führungspositionen bekleiden und Führungsfunktionen ausüben entsprechende Qualifikationsmöglichkeiten im Rahmen von verpflichtenden regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen geschaffen werden.

Ein regelmäßiges, fundiertes, breit gefächertes und qualitativ hochwertiges Fortbildungsangebot setzt ausreichende Haushaltsmittel voraus. Um die Fortbildung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszubauen, ist daher eine Erhöhung der Haushaltsmittel für diesen Bereich unabdingbar. Ein effizientes Arbeiten kann nur durch dauerhafte und moderne Fortbildungsmaßnahmen der Beschäftigten gewährleistet werden. Dies ist letztendlich auch im Sinne des Dienstherrn.