Versetzung

Der Beamte kann versetzt werden, wenn er es beantragt oder ein dienstliches Bedürfnis besteht. Bei

Versetzung2020-02-06T02:51:46+01:00

Übernahmegarantie

Die Übernahme von Beamten nach bestandener Qualifikationsprüfung in den öffentlichen Dienst ist eine wesentliche Forderung

Übernahmegarantie2020-02-06T02:50:50+01:00

Urlaub

Der Erholungsurlaub, auf den jeder Beamte einen Rechtsanspruch hat, beträgt: bis zum vollendeten 30. Lebensjahr

Urlaub2020-02-06T02:50:25+01:00

Unfall

Ein Unfall auf dem Weg zum Dienst oder im Dienst, ist sofort der zuständigen Dienststelle

Unfall2020-02-06T02:50:09+01:00

Umsetzung

Umsetzung ist der von der Amtsleitung angeordnete Arbeitsplatzwechsel innerhalb der jeweiligen Dienststelle. Eine Umsetzung unterliegt

Umsetzung2020-02-06T02:49:51+01:00

Studierendenvertretung

An den Fachbereichen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVR) werden für

Studierendenvertretung2020-02-06T02:49:34+01:00

Qualifikationsprüfung

Die/Das Ausbildung/Studium wird durch eine Qualifikationsprüfung abgeschlossen, als Abschlussprüfung für Beamtenanwärter. Nach erfolgreichem Abschluss der

Qualifikationsprüfung2020-02-06T02:49:14+01:00

Reisekosten

Für Dienstreisen (Reisen, die im dienstlichen Interesse und auf Anweisung des Dienstherrn erfolgen) und Dienstgänge

Reisekosten2020-02-06T02:48:45+01:00

Rechtsschutz

In allen Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern und ihren Arbeitgebern gewährt die dbb-jugend über ihren Dachverband,

Rechtsschutz2020-02-06T02:48:21+01:00
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