Bezirksjugendleitung

Die Bezirksjugendleitungen stellen regionale Untergliederungen der dbbjb dar. Die Zuständigkeiten richten sich nach den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern. Sie werden alle fünf Jahre im Rahmen der Bezirksjugendtage gewählt.

Die bayerischen Bezirke unterteilen sich wiederum in Landkreise bzw. kreisfreie Städte, die mit dbbjb Kreisjugendleitungen besetzt sind. Weitere Informationen zur Tätigkeit als dbbjb Kreisjugendleiter/in erhaltet ihr bei den jeweiligen Bezirksjugendleiter/innen oder in der dbbjb Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf Eure Mitarbeit.

Die 7 Bezirke in Bayern mit ihren Bezirksjugendleitungen:

2020-02-04T01:47:52+01:00
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